Aktuelles zur Mehrwertsteuersenkung bei der 5 POINT AG

9. Juli 2020

Aktuelles zur Mehrwertsteuersenkung

Aufgrund der kurzfristigen Änderung der Mehrwertsteuersätze herrscht aktuell eine allgemeine Unsicherheit in Bezug darauf, welche Mehrwertsteuer nun wann angewendet werden muss. Das ist bei uns nicht anders.

Probleme gibt es vor allem dann, wenn Unklarheit über das genaue Leistungserbringungsdatum einer Leistung besteht. Besonders die Frage: „Wann ist dieses Datum bei einer Software-Lizenz?“ treibt auch uns selbst um.

Aus diesem Grund stehen wir im regelmäßigem Austausch mit unserem Steuerberater. Nach unserem derzeitigen Stand gilt folgendes:

Das Datum der Leistungserbringung ist jenes Datum, an dem die Leistung vollständig erbracht wurde. Daraus folgt für eine Lizenz, dass bei der Abrechnung das Enddatum des Lizenzzeitraums entscheidend für den Steuersatz ist. Der Startzeitpunkt der Lizenz ist für die Besteuerung nicht ausschlaggebend. Hat eine einjährige Lizenz zum Beispiel ein Startdatum zwischen dem 01.07.2020 – 31.12.2020, muss die Rechnung mit 19% MwSt. ausgestellt werden, da das Enddatum nicht im entsprechendem Zeitraum liegt.

Rechnungen, die zwischen dem 01.07.2019 und 31.12.2019 erstellt wurden und jährliche Lizenzkosten beinhalten, erhalten den verringerten Satz. Das Gleiche gilt auch für sämtliche andere Abrechnungszeiträume, die zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 enden. Davon betroffene Kunden werden wir über den Vorgang benachrichtigen.

Wir erhoffen uns vom Bundesfinanzministerium bald ein offizielles Statement zu der Thematik. Bis dahin finden Sie im Folgenden weiterführende Links:

Beitragsbild: © qimono – pixabay.com (2020)
ns
ns