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Abnahme

Was ist eine Abnahme? Definition und Bedeutung

Die Abnahme ist eine Rechtshandlung und steht am Ende eines Projektes. Damit bescheinigt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung vertragsgemäß erbracht und somit seinen Auftrag erfüllt hat. Die Abnahme ist ein wichtiger Meilenstein im Projekt, denn durch sie entscheidet der Auftraggeber über die Zielerreichung. Während eines Projektes können mehrere Abnahmen stattfinden, z.B. wenn Projektphasen abgeschlossen sind oder einzelne Projektmeilensteine erreicht wurden. So kann bspw. der Projektplan eine Abnahme erhalten genauso wie Konzepte oder andere Teilergebnisse. Mit einem guten Projektmanagement lässt sich eine erfolgreiche Abnahme im Voraus planen.

Abnahme vs. Verringerung: Abgrenzung

Im Alltag steht „Abnahme“ oft für eine Verringerung oder einen Rückgang, etwa die Gewichtsabnahme oder die Abnahme einer Temperatur. Auch die technische Prüfung durch einen Sachverständigen, zum Beispiel die TÜV-Abnahme, trägt diesen Namen. Im Projekt- und Vertragskontext ist hier dagegen die Rechtshandlung gemeint, mit der der Auftraggeber eine erbrachte Leistung als vertragsgemäß bestätigt.

Rechtliches zur Abnahme

Mit dem Erteilen der Abnahme ergeben sich auch rechtliche Folgen, wie z.B.:

  • Das Werk geht in das Eigentum des Auftraggebers über.
  • Es findet ein Haftungsübergang statt, der Auftraggeber ist verantwortlich für Schäden, die durch das Werk entstehen.
  • Die Beweislast für Mängel am Werk liegt beim Auftraggeber.
  • Die Zahlung wird fällig.

Die Abnahme von Zwischenergebnissen im Laufe eines Projektes hat in der Regel keinen rechtsverbindlichen Charakter.

Abnahmeprotokoll

Das Ergebnis der Abnahmeprüfung durch den Auftraggeber wird üblicherweise in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Die Abnahmeprüfung kann dabei unterschiedliche Ergebnisse haben, wie z. B.:

  • Abnahme ohne Vorbehalte, d. h. es wurden keine Mängel festgestellt.
  • Abnahme unter Vorbehalt, d. h. es wurden geringe Mängel festgestellt, über die eine Mängelliste mit Fristsetzung zur Nacherfüllung (früher: Nachbesserung) erstellt wird.
  • Verweigerung der Abnahme aufgrund erheblicher Mängel.

Häufige Fragen

Welche rechtlichen Folgen hat die Abnahme?
Mit der Abnahme geht das Werk in das Eigentum des Auftraggebers über, es findet ein Haftungsübergang statt, die Beweislast für Mängel liegt beim Auftraggeber und die Zahlung wird fällig. Die Abnahme von Zwischenergebnissen hat in der Regel keinen rechtsverbindlichen Charakter.
Was ist ein Abnahmeprotokoll?
Im Abnahmeprotokoll wird das Ergebnis der Abnahmeprüfung festgehalten. Möglich sind eine Abnahme ohne Vorbehalte, eine Abnahme unter Vorbehalt mit Mängelliste und Fristsetzung oder die Verweigerung der Abnahme aufgrund erheblicher Mängel.
Wie lässt sich eine Abnahme planen?
Eine erfolgreiche Abnahme lässt sich mit einem guten Projektmanagement im Voraus planen, etwa wenn Projektphasen abgeschlossen oder einzelne Projektmeilensteine erreicht sind.