Gutschrift

Gutschrift

Unter einer Gutschrift versteht man im buchhalterischen Sinne eine umgekehrte Rechnungserstellung. Diese wird auch oft als Rechnungskorrektur bezeichnet.

Eine Gutschrift wird, anders als zu einer Rechnung, vom Leistungsempfänger ausgestellt.

 

Pflichtangaben bei einer Gutschrift:

 

  • Titel -> Gutschrift
  • Anschrift des Leistungsempfängers und Leistungserbringer
  • Steuernummer und USt-ID des Leistungserbringers
  • Belegnummer und -datum
  • Liefer- oder Leistungszeitpunkt
  • Positionen mit Preisen und Mengen
  • Gesamtsumme
  • Steuersätze der Positionen
  • Steuersatz und -betrag

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