Unter einer Gutschrift versteht man im buchhalterischen Sinne eine umgekehrte Rechnungserstellung. Diese wird auch oft als Rechnungskorrektur bezeichnet.
Eine Gutschrift wird, anders als zu einer Rechnung, vom Leistungsempfänger ausgestellt.
Pflichtangaben bei einer Gutschrift
Titel -> Gutschrift
Anschrift des Leistungsempfängers und Leistungserbringer