Arbeitszeiterfassung wird 2020 zur Pflicht

7. November 2019

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 entschieden, dass in Zukunft alle Arbeitnehmer in Europa Ihre Arbeitszeiten erfassen müssen. Dafür müssen Arbeitgeber ein verlässliches Zeiterfassungssystem einführen. Wir beantworten Ihnen hierzu die wichtigsten Fragen.

Die gesamte Arbeitszeit muss vollständig dokumentiert werden. Laut dem EuGH-Urteil ist dabei jedes verlässliche System erlaubt.

Nach spätestens 6 Stunden ist es Pflicht, eine halbstündige Pause zu machen. Ob Sie Ihre Pause aufteilen in jeweils 15 Minuten oder eine volle Stunde machen, ist dem Arbeitnehmer selbst überlassen.

Im Zeiterfassungssystem von projectfacts können Sie sich ganz flexibel an- und wieder abmelden.

Überhaupt nicht. Mitarbeiter können ganz bequem von Zuhause ein- und auschecken. Auch wenn Sie sich die Arbeit aufteilen ist dies kein Problem, einfach abmelden und später wieder anmelden.

Nein, dass die Überstunden erfasst werden müssen, bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist diese zu bezahlen. Mehrarbeit kann weiterhin von dem Arbeitgeber als freiwillig eingestuft werden.

Ja, auch Arbeitgeber sind dazu verpflichtet.

Bei projectfacts können Sie Ihre Zeiten von überall erfassen, extern & im Home-Office. Wann Sie extern gearbeitet haben können Sie dann bei projectfacts genau nachsehen. Ebenso können Sie bereits vorher einstellen, dass Sie die nächsten Tage extern oder im Home-Office arbeiten.

Das ist noch nicht ganz klar. Mit Sicherheit wird es für Arbeitgeber Vermahnungen und hohe Bußgelder geben. Bisher drohen bei nicht erfassten Überstunden dem Arbeitgeber Geldbußen bis zu 500.000€.

Wann ein Gesetz dafür kommt, ist noch unklar, somit muss nicht direkt gehandelt werden. Allerdings ist es von Vorteil, sich vorher bereits über Systeme zu informieren & einzuführen.

Bisher sind Arbeitgeber nur dazu verpflichtet, die Überstunden sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen zu erfassen. Die generelle Arbeitszeit muss nicht erfasst werden.

Ausnahmen gibt es für die Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen. Da laut des Mindestlohngesetzes, die Zeiten detailliert erfasst werden müssen. Auch Betriebe, die in einer sofortmeldepflichtigen Branche tätig sind, z.B. Baugewerbe, müssen die Zeiten Ihrer Mitarbeiter bereits erfassen.

Fordern Sie noch heute Ihren kostenlosen projectfacts-Testaccount an.

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Beitragsbild: ©  Le Buzz – unsplash.com (2019)
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