Verpflegungsmehraufwand – Neue Kostentypen

10. April 2017

Verpflegungsmehraufwendungen besser abbilden

Unter den Kostentypen haben Sie die Möglichkeit, weiterhin wie gewohnt die Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen einzutragen. Zusätzlich stehen Ihnen nun zwei weitere Abbildungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Erhalten Ihre Mitarbeiter jeweils einen Betrag, der über den gesetzlich geregelten Mehraufwendungen liegt, so können Sie diesen im Feld „Optionale Zuschläge zu den steuerfreien Beträgen“ hinterlegen. Diese Option bezieht sich auf einen fixen steuerpflichtigen Betrag, der auf die genutzten steuerfreien Mehraufwendungen addiert wird.

Erhalten ihre Mitarbeiter immer einen fixen Endbetrag, so generiert das Eingabefeld „Optional abweichende fixe Auszahlungsbeträge“ abhängig von den genutzten Mehraufwendungen den zu versteuernden Mehrbetrag. Hier wird also die Endsumme hinterlegt.

Bei Rückfragen zu den erweiterten Verpflegungsmehraufwendungen stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Seite.

Beitragsbild: © milivoj kuhar – unsplash.com (2019)
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