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Eingangsrechnung

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Definition

Als Eingangsrechnung bezeichnet man eine Rechnungsdokument. Dieses wird dem Unternehmen auf Grund einer bezogenen Leistung zugestellt. Die Eingangsrechnung veranlasst ein Unternehmen, eine noch offene Forderung im Rahmen des Forderungsmanagements bei einem Lieferanten oder Dienstleister zu begleichen.

Aufbau & Inhalt einer Eingangsrechnung

Auf Eingangsrechnungen gibt es, ähnlich wie bei einer Rechnung, einige Angaben, die verpflichtet sind auszuweisen. Dazu zählen:

  • Vollständigen Namen & Adresse des Rechnungserstellers und -empfängers
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Steuernummer / Umsatzsteuer-ID
  • Menge & Art der gelieferten Ware
  • Liefer-/ Leistungszeitpunkt
  • Entgelt
  • Angewendete Steuersätze
  • Eingeräumte Rabatte, Skonti, Boni etc.

Eingangsrechnungen sind ebenso 10 Jahre in Papierform aufzubewahren.

Unterschied Eingangsrechnung – Ausgangsrechnung

Eingangsrechnung:

Ein Lieferant oder Dienstleister stellt einem Unternehmen eine noch offene Forderung in Rechnung.

Ausgangsrechnung:

Das Unternehmen selbst stellt einem Kunden für seine erbrachten Lieferungen oder Leistungen eine Rechnung.

Vorsteuerabzug durch die Eingangsrechnung

Unternehmen können die Umsatzsteuer einer Eingangsrechnung beim Finanzamt zurückfordern. Dadurch werden die selbst zu zahlenden Steuern für eigene Produkte oder Dienstleistungen beim Finanzamt gemindert. Diesen Vorgang bezeichnet man als Vorsteuerabzug.

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