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Eingangsrechnung

Was ist eine Eingangsrechnung? Definition und Bedeutung

Als Eingangsrechnung bezeichnet man eine Rechnungsdokument. Dieses wird dem Unternehmen auf Grund einer bezogenen Leistung zugestellt. Die Eingangsrechnung veranlasst ein Unternehmen, eine noch offene Forderung im Rahmen des Forderungsmanagements bei einem Lieferanten oder Dienstleister zu begleichen.

Aufbau & Inhalt einer Eingangsrechnung

Auf Eingangsrechnungen gibt es, ähnlich wie bei einer Rechnung, einige Angaben, die verpflichtet sind auszuweisen. Dazu zählen:

  • Vollständigen Namen & Adresse des Rechnungserstellers und -empfängers
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Steuernummer / Umsatzsteuer-ID
  • Menge & Art der gelieferten Ware
  • Liefer-/ Leistungszeitpunkt
  • Entgelt
  • Angewendete Steuersätze
  • Eingeräumte Rabatte, Skonti, Boni etc.

Eingangsrechnungen sind ebenso 10 Jahre in Papierform aufzubewahren.

Unterschied Eingangsrechnung – Ausgangsrechnung

Eingangsrechnung:

Ein Lieferant oder Dienstleister stellt einem Unternehmen eine noch offene Forderung in Rechnung.

Ausgangsrechnung:

Das Unternehmen selbst stellt einem Kunden für seine erbrachten Lieferungen oder Leistungen eine Rechnung.

Vorsteuerabzug durch die Eingangsrechnung

Unternehmen können die Umsatzsteuer einer Eingangsrechnung beim Finanzamt zurückfordern. Dadurch werden die selbst zu zahlenden Steuern für eigene Produkte oder Dienstleistungen beim Finanzamt gemindert. Diesen Vorgang bezeichnet man als Vorsteuerabzug.

Häufige Fragen

Was gehört auf eine Eingangsrechnung?
Eine Eingangsrechnung muss Pflichtangaben ausweisen: vollständigen Namen und Adresse von Rechnungsersteller und -empfänger, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID, Menge und Art der gelieferten Ware, Liefer- oder Leistungszeitpunkt, Entgelt, angewendete Steuersätze sowie eingeräumte Rabatte, Skonti und Boni.
Was ist der Unterschied zwischen Eingangsrechnung und Ausgangsrechnung?
Bei einer Eingangsrechnung stellt ein Lieferant oder Dienstleister einem Unternehmen eine noch offene Forderung in Rechnung. Bei einer Ausgangsrechnung stellt das Unternehmen selbst einem Kunden für erbrachte Lieferungen oder Leistungen eine Rechnung.
Kann ich die Umsatzsteuer einer Eingangsrechnung zurückfordern?
Ja. Unternehmen können die Umsatzsteuer einer Eingangsrechnung beim Finanzamt zurückfordern, den sogenannten Vorsteuerabzug. So mindern sich die selbst zu zahlenden Steuern. Belege digital erfassen und verwalten lässt sich mit den Eingangsrechnungen von projectfacts.