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Zeiterfassungspflicht: das EuGH-Urteil für Unternehmen

Sorgen Sie mit projectfacts für die Zeiterfassungspflicht vor & erfassen Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter gemäß dem EuGH-Urteil.

Anforderungscheck

Besteht in Deutschland eine Zeiterfassungspflicht?

Ja. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2019 entschieden, dass Arbeitgeber in der EU die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen müssen. Für Deutschland hat das Bundesarbeitsgericht 2022 bestätigt, dass diese Pflicht bereits heute gilt. Ein eigenes deutsches Gesetz mit den Detailregelungen ist bislang nicht verabschiedet.

Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung im Überblick:

  • Ab wann: EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019, für Deutschland vom Bundesarbeitsgericht 2022 bestätigt
  • Für wen: alle Arbeitnehmer gleichermaßen, unabhängig vom Arbeitszeitmodell
  • Was gefordert ist: ein verlässliches, objektives und zugängliches System zur Erfassung der Arbeitszeiten
  • Auch flexible Arbeitsformen wie die Vertrauensarbeitszeit sind von der Zeiterfassungspflicht betroffen

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Arbeitszeiterfassung ist Pflicht. Halten Sie das Gesetz ein und agieren Sie mit dem Zeiterfassungspaket von projectfacts. Unser Team richtet Ihnen Ihr Paket innerhalb von einem Tag ein, damit Sie entspannt und unkompliziert durchstarten können.

Das EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht

Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Erfassung von Arbeitszeiten in allen Mitgliedsstaaten zur Pflicht wird, was 2023 umgesetzt wurde. Hintergrund der Entscheidung ist, dass Rechte der Arbeitnehmer nach Auffassung der EU nicht ausreichend durchgesetzt werden können. Viele Unternehmen erfassen Zeiten Ihrer Mitarbeiter nicht oder nicht zuverlässig, was die Handhabe erschwert.

Um Mindestruhezeiten und Höchstarbeitszeiten kontrollieren zu können, sei eine Zeiterfassung unerlässlich. Die neu eingeführte Verpflichtung betrifft alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Insbesondere unterscheidet sie nicht nach Arbeitszeitmodell, d. h. auch flexible Arbeitsformen wie die Vertrauensarbeitszeit sind von der Zeiterfassungspflicht der EuGH betroffen.

Zeiterfassung | projectfacts

Juristische Folgen der Zeiterfassungspflicht

Bis 2023 war im deutschen Recht lediglich verankert, dass über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus getätigte Mehrarbeit dokumentiert werden muss. Durch das EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht muss die Zeiterfassung nun bereits mit „Stunde Null“ beginnen.

Unternehmen ist daher vorgeschrieben, eine Möglichkeiten zur Erfassung Ihrer Mitarbeiterzeiten anzubieten. Die zu erwartenden Turbulenzen im Zuge der neuen Rechtsprechung können Sie damit vermeiden. Somit verhindern Sie einen Gesetzverstoß und die entsprechenden Strafen.

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Wörtlich wird durch das EuGH-Urteil ein verlässliches, objektives und zugängliches System zur Erfassung von Zeiten gefordert. projectfacts bietet Ihnen eine Software-Lösung, mit der Sie diese Anforderungen bereits jetzt erfüllen können.

verlässlich

Die Zeitenerfassung mit projectfacts erfolgt online auf gesicherten Servern. Versehentliches Ändern oder Löschen von Zeiten ist ausgeschlossen. Damit haben sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter volle Sicherheit.

objektiv

Ihre Mitarbeiter erfassen Zeiten selbstständig. Sie können sich jederzeit ein- und auschecken. Die erfassten Arbeitszeiten können in Form von Stundenzetteln bzw. Tätigkeitsnachweisen kontrolliert werden.

zugänglich

Mit projectfacts erfassen Ihre Mitarbeiter Zeiten von überall aus. Egal, ob im Büro, Home Office oder von unterwegs. Dank Online-Oberfläche, Web-App oder Terminal steht die Zeitenerfassung jedem zur Verfügung.

Zeiterfassungspflicht in Deutschland

Laut einer Studie des CLBO & Groß & Cie aus dem Mai 2019 erfassten rund 50% der deutschen Arbeitnehmer Ihre Arbeitszeiten. Das hat sich geändert. Durch das EuGH-Urteil musste die beschlossene Zeiterfassungspflicht in deutsches Recht überführt werden. Arbeitgeber wurden dadurch dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

50 %
erfassten keine Arbeitszeit

Chancen für Arbeitgeber

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bietet viele Vorteile – mit projectfacts gelingt Ihnen die Kür. Mit minimalem Aufwand managen Sie An- und Abwesenheitszeiten, Urlaube und Krankheiten. Dank Zeitenerfassung erstellen Sie Stundenzettel und Tätigkeitsnachweise vollautomatisch. Aufwandsabhängige Posten für Ihre Projekte rechnen Sie einfacher denn je ab. Die Erfassung von Zeiten bietet Ihnen zudem völlig neue Analyse- und Reporting-Möglichkeiten. Entdecken Sie weitere Vorteile der [Zeiterfassung](/zeiterfassung/).

Chancen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die aktuell sehr flexibel arbeiten, machen sich Sorgen, dass eine Erfassung von Zeiten Ihre Freiheit bei der Zeiteinteilung einschränkt. Kunden bestätigen uns: Das Gegenteil ist der Fall. Mit projectfacts sind Sie mindestens genauso flexibel wie zuvor. Checken Sie sich online jederzeit ein- und aus. Erfassen Sie Ihre Zeiten im Büro, im Home Office oder mobil von unterwegs. Das Erfassen und Buchen von Zeiten geht jederzeit schnell und einfach. Mit projectfacts genießen Sie die volle Freiheit für Ihre Arbeitszeiten.

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Zeiterfassungspflicht – flexibel mit projectfacts

Mit projectfacts können Sie genauso flexibel sein wie vorher, wenn nicht sogar noch flexibler. Ihre Zeiten werden erfasst, egal von wo aus Sie arbeiten. Wenn Sie eine Pause machen, checken Sie sich einfach aus und später wieder ein. All das bleibt Ihnen überlassen. Mit projectfacts haben Sie Ihre eigenen Arbeitsstunden immer im Blick. Zudem behalten Sie die Kontrolle über die Überstunden Ihrer Mitarbeiter.

Wie kam es zu dem EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht?

Es begann mit einer spanischen Gesellschaft, die eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank verklagte. Grund dafür war, dass die geleisteten Stunden der Mitarbeiter nicht aufgezeichnet wurden. Sie hatten eine Vertrauenszeit vereinbart. Das oberste Gericht in Spanien übergab diesen Fall darauf dem EuGH.

Das Urteil der EuGH am 14. Mai 2019: EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, ein System zum Erfassen der Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter einzuführen. Nur mit einem solchen System könne die EU-Arbeitszeitrichtline zu Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten eingehalten werden.

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Häufige Fragen

Was besagt das EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht?
Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Erfassung von Arbeitszeiten in allen EU-Mitgliedsstaaten zur Pflicht wird. Damit sollen Mindestruhezeiten und Höchstarbeitszeiten kontrollierbar werden.
Ab wann gilt die Zeiterfassungspflicht in Deutschland?
Die vom EuGH 2019 begründete Zeiterfassungspflicht gilt laut einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 bereits heute in Deutschland: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Ein eigenes deutsches Gesetz mit den Detailregelungen ist bislang nicht verabschiedet.
Was hat der Europäische Gerichtshof zur Arbeitszeiterfassung entschieden?
Der Europäische Gerichtshof urteilte am 14. Mai 2019, dass EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ein System zum Erfassen der Arbeitszeiten einzuführen. Nur mit einem solchen System könne die EU-Arbeitszeitrichtlinie zu Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten eingehalten werden.
Was bedeutet die Zeiterfassungspflicht für Arbeitgeber?
Arbeitgebern ist vorgeschrieben, eine Möglichkeit zur Erfassung der Mitarbeiterzeiten anzubieten. Gefordert ist ein verlässliches, objektives und zugängliches System, mit dem sich Mindestruhezeiten und Höchstarbeitszeiten kontrollieren lassen.
Welche Mitarbeiter sind von der Zeiterfassungspflicht betroffen?
Die Verpflichtung betrifft alle Arbeitnehmer gleichermaßen und unterscheidet nicht nach Arbeitszeitmodell. Auch flexible Arbeitsformen wie die Vertrauensarbeitszeit sind von der Zeiterfassungspflicht betroffen.
Welche Anforderungen stellt das EuGH-Urteil an ein Zeiterfassungssystem?
Gefordert wird ein verlässliches, objektives und zugängliches System zur Erfassung von Zeiten. projectfacts bietet Ihnen eine Software-Lösung, mit der Sie diese Anforderungen erfüllen. Mehr dazu unter Zeiterfassung.
Wie erfüllt projectfacts die Anforderung „zugänglich“?
Mit projectfacts erfassen Ihre Mitarbeiter Zeiten von überall aus – ob im Büro, Home Office oder von unterwegs. Dank Online-Oberfläche, Web-App oder Terminal steht die Zeitenerfassung jedem zur Verfügung.
Schränkt die Zeiterfassungspflicht flexibles Arbeiten ein?
Nein. Mit projectfacts sind Sie mindestens genauso flexibel wie zuvor. Sie checken sich online jederzeit ein und aus und erfassen Ihre Zeiten im Büro, im Home Office oder mobil von unterwegs.
Wie kam es zu dem EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht?
Eine spanische Gewerkschaft verklagte eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank, weil geleistete Stunden nicht aufgezeichnet wurden. Das oberste spanische Gericht übergab den Fall dem EuGH, der am 14. Mai 2019 urteilte.