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Zeiterfassungspflicht: das EuGH-Urteil für Unternehmen

Sorgen Sie mit projectfacts für die Zeiterfassungspflicht vor & erfassen Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter gemäß dem EuGH-Urteil.

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Besteht in Deutschland eine Zeiterfassungspflicht?

Ja. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2019 entschieden, dass Arbeitgeber in der EU die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen müssen. Für Deutschland hat das Bundesarbeitsgericht 2022 bestätigt, dass diese Pflicht bereits heute gilt. Ein eigenes deutsches Gesetz mit den Detailregelungen ist bislang nicht verabschiedet; seit Juni 2026 liegt dazu ein Referentenentwurf vor.

Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung im Überblick:

  • Ab wann: EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019, für Deutschland vom Bundesarbeitsgericht 2022 bestätigt
  • Für wen: alle Arbeitnehmer gleichermaßen, unabhängig vom Arbeitszeitmodell
  • Was gefordert ist: ein verlässliches, objektives und zugängliches System zur Erfassung der Arbeitszeiten
  • Auch flexible Arbeitsformen wie die Vertrauensarbeitszeit sind von der Zeiterfassungspflicht betroffen

Das Video wird von unserem eigenen Server ausgeliefert. Es werden keine Daten an Dritte übertragen.

Erfassen Sie schon die Zeiten Ihrer Mitarbeiter?

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Das EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht

Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Erfassung von Arbeitszeiten in allen Mitgliedsstaaten zur Pflicht wird. In Deutschland gilt sie, seit das Bundesarbeitsgericht sie im September 2022 aus dem Arbeitsschutzgesetz abgeleitet hat. Ein eigenes Gesetz mit den Detailregelungen steht bis heute aus. Hintergrund der Entscheidung ist, dass Rechte der Arbeitnehmer nach Auffassung der EU nicht ausreichend durchgesetzt werden können. Viele Unternehmen erfassen Zeiten Ihrer Mitarbeiter nicht oder nicht zuverlässig, was die Handhabe erschwert.

Um Mindestruhezeiten und Höchstarbeitszeiten kontrollieren zu können, sei eine Zeiterfassung unerlässlich. Die neu eingeführte Verpflichtung betrifft alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Insbesondere unterscheidet sie nicht nach Arbeitszeitmodell, d. h. auch flexible Arbeitsformen wie die Vertrauensarbeitszeit sind von der Zeiterfassungspflicht der EuGH betroffen.

Zeiterfassung | projectfacts

Juristische Folgen der Zeiterfassungspflicht

Das Arbeitszeitgesetz verlangt ausdrücklich nur, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehenden Stunden aufzuzeichnen. Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) gilt jedoch die umfassende Pflicht: Aufgezeichnet werden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Zeiterfassung beginnt damit bereits mit „Stunde Null“.

Unternehmen ist daher vorgeschrieben, eine Möglichkeiten zur Erfassung Ihrer Mitarbeiterzeiten anzubieten. Die zu erwartenden Turbulenzen im Zuge der neuen Rechtsprechung können Sie damit vermeiden. Somit verhindern Sie einen Gesetzverstoß und die entsprechenden Strafen.

Was der Gesetzentwurf von 2026 vorsieht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 18. Juni 2026 einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Er ist noch nicht in Kraft: Das parlamentarische Verfahren steht aus, der Bundesrat muss zustimmen, und Änderungen sind zu erwarten. Wer heute ein System auswählt, sollte die geplanten Anforderungen aber bereits kennen.

Die wichtigsten Punkte des Entwurfs:

  • Elektronische Erfassung als Regelfall; welches System eingesetzt wird, schreibt der Entwurf nicht vor
  • Taggleiche Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit; eine spätere Erfassung soll nur noch auf tarifvertraglicher Grundlage und höchstens sieben Tage später möglich sein
  • Aufbewahrung der Aufzeichnungen für mindestens zwei Jahre
  • Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Privathaushalte bleiben von der elektronischen Form ausgenommen
  • Übergangsfristen nach Betriebsgröße: ein Jahr im Regelfall, zwei Jahre bei weniger als 250 Beschäftigten, fünf Jahre bei weniger als 50 Beschäftigten

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Wörtlich wird durch das EuGH-Urteil ein verlässliches, objektives und zugängliches System zur Erfassung von Zeiten gefordert. projectfacts bietet Ihnen eine Software-Lösung, mit der Sie diese Anforderungen bereits jetzt erfüllen können.

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Die Zeitenerfassung mit projectfacts erfolgt online auf gesicherten Servern. Versehentliches Ändern oder Löschen von Zeiten ist ausgeschlossen. Damit haben sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter volle Sicherheit.

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Ihre Mitarbeiter erfassen Zeiten selbstständig. Sie können sich jederzeit ein- und auschecken. Die erfassten Arbeitszeiten können in Form von Stundenzetteln bzw. Tätigkeitsnachweisen kontrolliert werden.

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Mit projectfacts erfassen Ihre Mitarbeiter Zeiten von überall aus. Egal, ob im Büro, Homeoffice oder von unterwegs. Dank Online-Oberfläche, Web-App oder Terminal steht die Zeitenerfassung jedem zur Verfügung.

Zeiterfassungspflicht in Deutschland

Die Pflicht hat sich in der Praxis durchgesetzt. Einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom vom Juni 2025 zufolge erfassen 74 % der Unternehmen in Deutschland die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter. Vor dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 waren es erst 30 %; 44 % haben ihr System erst danach eingeführt. Weitere 21 % planten die Einführung, und nur 2 % gaben an, auf eine gesetzliche Konkretisierung zu warten.

Wie erfasst wird, geht dabei zunehmend in Richtung Software: 31 % nutzen ein elektronisches System am Rechner, 24 % ein stationäres Terminal mit Chip oder Transponder, 19 % eine Stechuhr und 18 % eine Smartphone-App. 16 % arbeiten mit Excel-Tabellen, 13 % noch mit handschriftlichen Stundenzetteln.

74 %
der Unternehmen erfassen die Arbeitszeit (Bitkom, Juni 2025)

Chancen für Arbeitgeber

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bietet viele Vorteile – mit projectfacts gelingt Ihnen die Kür. Mit minimalem Aufwand managen Sie An- und Abwesenheitszeiten, Urlaube und Krankheiten. Dank Zeitenerfassung erstellen Sie Stundenzettel und Tätigkeitsnachweise vollautomatisch. Aufwandsabhängige Posten für Ihre Projekte rechnen Sie einfacher denn je ab. Die Erfassung von Zeiten bietet Ihnen zudem völlig neue Analyse- und Reporting-Möglichkeiten. Entdecken Sie weitere Vorteile der [Zeiterfassung](/zeiterfassung/).

Chancen für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die aktuell sehr flexibel arbeiten, machen sich Sorgen, dass eine Erfassung von Zeiten Ihre Freiheit bei der Zeiteinteilung einschränkt. Kunden bestätigen uns: Das Gegenteil ist der Fall. Mit projectfacts sind Sie mindestens genauso flexibel wie zuvor. Checken Sie sich online jederzeit ein- und aus. Erfassen Sie Ihre Zeiten im Büro, im Homeoffice oder mobil von unterwegs. Das Erfassen und Buchen von Zeiten geht jederzeit schnell und einfach. Mit projectfacts genießen Sie die volle Freiheit für Ihre Arbeitszeiten.

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Zeiterfassungspflicht – flexibel mit projectfacts

Mit projectfacts können Sie genauso flexibel sein wie vorher, wenn nicht sogar noch flexibler. Ihre Zeiten werden erfasst, egal von wo aus Sie arbeiten. Wenn Sie eine Pause machen, checken Sie sich einfach aus und später wieder ein. All das bleibt Ihnen überlassen. Mit projectfacts haben Sie Ihre eigenen Arbeitsstunden immer im Blick. Zudem behalten Sie die Kontrolle über die Überstunden Ihrer Mitarbeiter.

Wie kam es zu dem EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht?

Es begann mit einer spanischen Gesellschaft, die eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank verklagte. Grund dafür war, dass die geleisteten Stunden der Mitarbeiter nicht aufgezeichnet wurden. Sie hatten eine Vertrauenszeit vereinbart. Das oberste Gericht in Spanien übergab diesen Fall darauf dem EuGH.

Das Urteil der EuGH am 14. Mai 2019: EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, ein System zum Erfassen der Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter einzuführen. Nur mit einem solchen System könne die EU-Arbeitszeitrichtline zu Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten eingehalten werden.

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Häufige Fragen

Was besagt das EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht?
Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Erfassung von Arbeitszeiten in allen EU-Mitgliedsstaaten zur Pflicht wird. Damit sollen Mindestruhezeiten und Höchstarbeitszeiten kontrollierbar werden.
Ab wann gilt die Zeiterfassungspflicht in Deutschland?
Die vom EuGH 2019 begründete Zeiterfassungspflicht gilt laut einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 bereits heute in Deutschland: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen. Ein eigenes deutsches Gesetz mit den Detailregelungen ist bislang nicht verabschiedet; ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums liegt seit dem 18. Juni 2026 vor.
Kommt ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 18. Juni 2026 einen Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Er ist noch nicht in Kraft: Das parlamentarische Verfahren steht aus und der Bundesrat muss zustimmen, Änderungen sind zu erwarten. An der bereits heute geltenden Pflicht zur Zeiterfassung ändert das nichts.
Muss die Arbeitszeit elektronisch erfasst werden?
Nach geltendem Recht ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Der Referentenentwurf von 2026 sieht die elektronische Erfassung als Regelfall vor, macht aber keine Vorgabe zum System. Vorgesehen ist außerdem eine taggleiche Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit und eine Aufbewahrung von mindestens zwei Jahren.
Gibt es Ausnahmen für kleine Betriebe?
Der Referentenentwurf nimmt Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Privathaushalte von der elektronischen Form aus. Zusätzlich sind Übergangsfristen nach Betriebsgröße vorgesehen: ein Jahr im Regelfall, zwei Jahre bei weniger als 250 Beschäftigten und fünf Jahre bei weniger als 50 Beschäftigten.
Wie viele Unternehmen erfassen bereits die Arbeitszeit?
Einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom vom Juni 2025 zufolge erfassen 74 % der Unternehmen in Deutschland die Arbeitszeit. Vor dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von 2022 waren es erst 30 %; 44 % haben ihr System erst danach eingeführt.
Was hat der Europäische Gerichtshof zur Arbeitszeiterfassung entschieden?
Der Europäische Gerichtshof urteilte am 14. Mai 2019, dass EU-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, ein System zum Erfassen der Arbeitszeiten einzuführen. Nur mit einem solchen System könne die EU-Arbeitszeitrichtlinie zu Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten eingehalten werden.
Was bedeutet die Zeiterfassungspflicht für Arbeitgeber?
Arbeitgebern ist vorgeschrieben, eine Möglichkeit zur Erfassung der Mitarbeiterzeiten anzubieten. Gefordert ist ein verlässliches, objektives und zugängliches System, mit dem sich Mindestruhezeiten und Höchstarbeitszeiten kontrollieren lassen.
Welche Mitarbeiter sind von der Zeiterfassungspflicht betroffen?
Die Verpflichtung betrifft alle Arbeitnehmer gleichermaßen und unterscheidet nicht nach Arbeitszeitmodell. Auch flexible Arbeitsformen wie die Vertrauensarbeitszeit sind von der Zeiterfassungspflicht betroffen.
Welche Anforderungen stellt das EuGH-Urteil an ein Zeiterfassungssystem?
Gefordert wird ein verlässliches, objektives und zugängliches System zur Erfassung von Zeiten. projectfacts bietet Ihnen eine Software-Lösung, mit der Sie diese Anforderungen erfüllen. Mehr dazu unter Zeiterfassung.
Wie erfüllt projectfacts die Anforderung „zugänglich“?
Mit projectfacts erfassen Ihre Mitarbeiter Zeiten von überall aus – ob im Büro, Homeoffice oder von unterwegs. Dank Online-Oberfläche, Web-App oder Terminal steht die Zeitenerfassung jedem zur Verfügung.
Schränkt die Zeiterfassungspflicht flexibles Arbeiten ein?
Nein. Mit projectfacts sind Sie mindestens genauso flexibel wie zuvor. Sie checken sich online jederzeit ein und aus und erfassen Ihre Zeiten im Büro, im Homeoffice oder mobil von unterwegs.
Wie kam es zu dem EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht?
Eine spanische Gewerkschaft verklagte eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank, weil geleistete Stunden nicht aufgezeichnet wurden. Das oberste spanische Gericht übergab den Fall dem EuGH, der am 14. Mai 2019 urteilte.