Erfassen Sie schon die Zeiten Ihrer Mitarbeiter?
Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September 2022 ist Arbeitszeiterfassung in Deutschland Pflicht. Bereiten Sie sich jetzt mit dem Zeiterfassungspaket von projectfacts optimal vor. Unser Team richtet Ihnen Ihr Paket ein, damit Sie entspannt und unkompliziert durchstarten können. Jetzt testen.
Das EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht
Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Erfassung von Arbeitszeiten in allen Mitgliedsstaaten zur Pflicht wird. Hintergrund der Entscheidung ist, dass Rechte der Arbeitnehmer nach Auffassung der EU nicht ausreichend durchgesetzt werden können. Viele Unternehmen erfassen Zeiten Ihrer Mitarbeiter nicht oder nicht zuverlässig, was die Handhabe erschwert.
Um Mindestruhezeiten und Höchstarbeitszeiten kontrollieren zu können, sei eine Zeiterfassung unerlässlich. Die neu eingeführte Verpflichtung betrifft alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Insbesondere unterscheidet sie nicht nach Arbeitszeitmodell, d. h. auch flexible Arbeitsformen wie die Vertrauensarbeitszeit sind von der Zeiterfassungspflicht betroffen.
Bislang ist im deutschen Recht lediglich verankert, dass über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinaus getätigte Mehrarbeit dokumentiert werden muss. Durch das EuGH-Urteil soll die Zeiterfassung nun bereits mit „Stunde Null“ beginnen. Dafür fordert der EuGH ein System, das Arbeitszeiten verlässlich, objektiv und zugänglich dokumentiert.
Das Bundesarbeitsgericht zur Zeiterfassungspflicht
Es war ein Paukenschlag, als das Bundesarbeitsgericht (BAG) im September 2022 urteilte, dass die Arbeitszeiterfassung für deutsche Unternehmen verpflichtend ist. Das Urteil kam sowohl für Anwälte und Beobachter überraschend, denn Anlass der Verhandlung war ein anderer: Der Betriebsrat einer Wohneinrichtung im Raum Minden hatte eine Initiativrecht gefordert, um vom Arbeitgeber die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung verlangen zu können.
Das Anliegen wurde mit der unerwarteten Begründung abgelehnt, dass nach Maßgabe von EuGH und dem Arbeitsschutzgesetz ohnehin eine Zeiterfassungspflicht bestehe. Ein gesondertes Initiativrecht sei also gar nicht nötig.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts stellt den Gesetzgeber genauso wie viele Unternehmen vor Herausforderungen, denn bislang gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Zeiterfassung. Ein erster Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums aus dem April 2023 sieht vor, dass Beginn, Ende und Dauer noch am selben Arbeitstag elektronisch erfasst werden sollen. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaft im Tarifvertrag darauf einigen.
Unsere Lösung für die Zeiterfassungspflicht
Wörtlich wird durch das EuGH-Urteil ein verlässliches, objektives und zugängliches System zur Erfassung von Zeiten gefordert. projectfacts bietet Ihnen eine Software-Lösung, mit der Sie die Anforderungen der Zeiterfassungspflicht bereits jetzt erfüllen können.
verlässlich
Die Zeitenerfassung mit projectfacts erfolgt online auf gesicherten Servern. Versehentliches Ändern oder Löschen von Zeiten ist ausgeschlossen. Damit haben sowohl Sie als auch Ihre Mitarbeiter volle Sicherheit.
objektiv
Ihre Mitarbeiter erfassen Zeiten selbstständig. Sie können sich jederzeit ein- und auschecken. Die erfassten Arbeitszeiten können in Form von Stundenzetteln bzw. Tätigkeitsnachweisen kontrolliert werden.
zugänglich
Mit projectfacts erfassen Ihre Mitarbeiter Zeiten von überall aus. Egal, ob im Büro, Home Office oder von unterwegs. Dank Online-Oberfläche, Web-App oder Terminal steht die Zeitenerfassung jedem zur Verfügung.
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Dokumentieren Sie die Zeiten Ihrer Mitarbeiter verlässlich, objektiv und zugänglich nach Maßgabe von EuGH und BAG.
Zeiterfassungspflicht in Deutschland
Laut einer Studie des CLBO & Groß & Cie aus dem Mai 2019 erfassen rund 50% der deutschen Arbeitnehmer Ihre Arbeitszeiten. Das wird sich nun ändern. Durch das Urteil von EuGH und Bundesarbeitsgericht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter zu erfassen.
erfassen keine Arbeitszeit
Zeiterfassungspflicht – flexibel mit projectfacts
Mit projectfacts können Sie genauso flexibel sein wie vorher, wenn nicht sogar noch flexibler. Ihre Zeiten werden erfasst, egal von wo aus Sie arbeiten. Wenn Sie eine Pause machen, checken Sie sich einfach aus und später wieder ein. All das bleibt Ihnen überlassen. Mit projectfacts haben Sie Ihre eigenen Arbeitsstunden immer im Blick. Zudem behalten Sie die Kontrolle über die Überstunden Ihrer Mitarbeiter.
Wie kam es zu dem EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht?
Es begann mit einer spanischen Gesellschaft, die eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank verklagte. Grund dafür war, dass die geleisteten Stunden der Mitarbeiter nicht aufgezeichnet wurden. Sie hatten eine Vertrauenszeit vereinbart. Das oberste Gericht in Spanien übergab diesen Fall darauf dem EuGH.
Das Urteil der EuGH am 14. Mai 2019: EU-Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, ein System zum Erfassen der Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter einzuführen. Nur mit einem solchen System könne die EU-Arbeitszeitrichtline zu Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten eingehalten werden.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum EuGH-Urteil
Wir haben in unserem Blog die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammen gefasst.

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