Fälligkeit

Fälligkeit

Der Begriff „Fälligkeit“ definiert einen Zeitpunkt, bis wann eine Schuld zu begleichen ist.

Diese kann bspw. durch einen Vertrag zustande gekommen und abschließend auf der Rechnung ausgewiesen werden. Die Fälligkeit kann neben einer vertraglichen Regelung auch auf gesetzlicher Grundlage erfolgen.

Sollte die vereinbarte Schuld nicht bis zum definierten Fälligkeitsdatum beglichen worden sein, tritt ein Verzug in Kraft. Das ermöglicht das einleiten rechtlicher Schritte bspw. das zustellen einer Mahnung.

 

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