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Verpflegungspauschale & Verpflegungsmehraufwand

Was sind Verpflegungspauschale und Verpflegungsmehraufwand? Definition und Bedeutung

Verpflegungspauschalen und Verpflegungsmehraufwand beschreiben zusätzlich Kosten, die eine Person zu tragen hat, wenn diese aus betrieblichen Gründen oder berufsbedingt außerhalb seines Wohnsitzes oder seinem eigentlichen Arbeitsplatz tätig ist. Diese berufsbedingt entstandenen Kosten oder auch Reisekosten, können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, zum Beispiel mit einer Reisekostenabrechnung. Dort wird der entstandene Verpflegungsmehraufwand (z.B. Sprit, Mahlzeiten) aufgelistet.

Verpflegungspauschalen erhalten Arbeitnehmer hingegen pauschal für die Dauer Ihrer Reise. Dabei gibt es unterschiedliche Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im In- und Ausland und je nach Dauer (Arbeitstag, voller Tag, mehr als ein Tag etc.) der auswärtigen Tätigkeit.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Verpflegungspauschale und Verpflegungsmehraufwand?
Der Verpflegungsmehraufwand beschreibt die tatsächlich entstandenen, berufsbedingten Mehrkosten (z. B. Sprit, Mahlzeiten), die als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Verpflegungspauschale erhalten Arbeitnehmer dagegen pauschal für die Dauer ihrer Reise.
Wovon hängt die Höhe der Verpflegungspauschale ab?
Es gibt unterschiedliche Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im In- und Ausland und je nach Dauer der auswärtigen Tätigkeit, etwa für einen Arbeitstag, einen vollen Tag oder mehr als einen Tag.
Wie rechne ich Verpflegungsmehraufwand ab?
Der entstandene Verpflegungsmehraufwand wird in einer Reisekostenabrechnung aufgelistet und dort als Reisekosten gegenüber dem Arbeitgeber oder Finanzamt abgerechnet.