Arbeitgeber in Deutschland bald zur Zeiterfassung verpflichtetet

15. Mai 2019

Arbeitszeiterfassung für alle Unternehmen Pflicht?

Mit dem Urteil vom 14. Mai 2019 erklärt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dass die Mitgliedsstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System für die Arbeitszeiterfassung einzuführen.

Ohne ein entsprechendes System, mit dem Arbeitszeiten jedes Mitarbeiters täglich erfasst werden können, können weder Arbeitsstunden noch Überstunden objektiv und verlässlich gemessen werden. Die Folge: es wird schwierig bis unmöglich, die Rechte von Arbeitnehmern im Hinblick auf die geleistete Arbeitszeit durchzusetzen.

Objektiv und verlässlich lässt sich die Arbeitszeit nur feststellen, wenn alle Zeiten dokumentiert werden: Arbeitszeit, Überstunden und Ruhe- und Pausenzeiten. Sollen die Rechte der Arbeitnehmer besser gewahrt werden, muss also ein entsprechendes Instrument zur Zeiterfassung verpflichtend eingeführt werden. Eine einwandfreie Dokumentation soll es nicht nur den Arbeitnehmern erleichtern, Ihre Rechte durchzusetzen, sondern auch Behörden und Gerichten verlässliche Daten liefern.

In der Pressemitteilung des EuGH heißt es:

„Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.“

Dabei bestimmen die jeweiligen Mitgliedsstaaten über die konkrete Umsetzung eines solchen Systems. Dabei werden sicherlich auch Besonderheiten im Hinblick auf den Tätigkeitsbereich, Eigenheiten oder auch die Größe der Unternehmen berücksichtigt.

In Deutschland wird in § 16 des Arbeitszeitgesetztes nur vorgeschrieben, dass die Überstunden, die die werktägliche Arbeitszeit überschreiten, dokumentiert werden müssen. Dabei ist die vollumfängliche Erfassung der Arbeits- und Pausenzeiten mit einer Software-Lösung wie projectfacts ohne großen Aufwand möglich. In der konkreten Umsetzung loggen sich Mitarbeiter z.B. am Terminal ein, wenn Sie das Unternehmen betreten und loggen sich wieder aus, wenn Sie das Unternehmen verlassen. So wird die komplette Anwesenheitszeit erfasst. Durch Einträge auf Projekte werden die Projektzeiten durch die Mitarbeiter selbst dokumentiert. Pausenzeiten können dabei sogar pauschal abgezogen werden. Und selbst die Auszahlung von beispielsweise Überstunden, Mehrarbeit oder der Arbeit, die an Sonn- und Feiertagen verrichtet wird, kann vom System selbst ermittelt werden.

Beitragsbild: Absolutvision – unsplash.com (2019)
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