Bereit für die Zeiterfassungspflicht

27. Januar 2023

Zeiterfassung ist Pflicht in Deutschland. projectfacts erfüllt alle Anforderungen, die EuGH und BAG an ein System zur Zeiterfassung stellen. Bestandskunden, die bereits mit Projektzeiten arbeiten, können ihre Erfassung mit wenig Aufwand um eine Anwesenheitszeiterfassung ergänzen.

Die Zeiterfassungspflicht gilt bereits

Im September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass Arbeitgeber schon jetzt dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen (Zeiterfassungspflicht). Als Begründung führte die Richterin zum einen Bestimmungen des deutschen Arbeitsschutzgesetzes an, zum anderen ein Grundsatzurteil des EuGH aus dem Mai 2019. Darin wurde argumentiert, dass Arbeitnehmerrechte nur dann effektiv durchgesetzt werden könnten, wenn eine lückenlose Aufzeichnung der Arbeitszeiten erfolge. Dafür fordern die Richter ein verlässliches, objektives und zugängliches System.

Unsere Lösung für Bestandskunden

projectfacts bietet eine bewährte Lösung, um Arbeitszeiten online zu erfassen. Sie wird von vielen Kunden täglich genutzt. Das System unterscheidet dabei zwischen Anwesenheits- und Projektzeiten.

  • Anwesenheitszeit meint die gesamte erfasste Zeit, die ein Arbeitnehmer pro Tag bei der Arbeit verbringt, abzüglich Pausen. Die Anwesenheitszeit wird durch Check-in/Check-out ermittelt.
  • Projektzeit ist die Summe aller Zeiten, die ein Mitarbeiter pro Tag für Projekte aufwendet (Entwicklung, Kundenaufträge, Tagesgeschäft etc.). Sie entsteht, indem Mitarbeiter ihre Arbeitszeit auf Projekte verbuchen.

Kunden, die bislang nur Projektzeiten nutzen, können ihr System mit projectfacts einfach um eine Anwesenheitszeiterfassung ergänzen. Ihr Berater nimmt sich eine Stunde Zeit, um Ihnen die Funktion vorzustellen und das System (je nach Komplexität) einzurichten.
Für Ihre Mitarbeiter ist die Umstellung denkbar einfach. Sie checken sich zu Arbeitsbeginn per Knopfdruck ein (am PC oder Mobilgerät) und am Ende des Tages wieder aus. Pausen werden auf die gleiche Art registriert. Die insgesamt erfasste Zeit lässt sich wie gewohnt auf Ihre Projekte verteilen.

Sie haben Interesse? Dann kontaktieren Sie uns gerne, wir zeigen Ihnen in einer einstündigen Einführung alles Wichtige zur Erfassung von Anwesenheitszeiten. Die Abrechnung erfolgt nach dem vertraglich geregelten Stundensatz.

Beitragsbild:© Luke Chesser -unsplash.com (2020)